Die Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen fällt vielleicht nicht immer leicht. Vor allem dann, wenn persönliche Erinnerungen an Wohnung, Haus und Garten verbunden ist.
Es ist deshalb nicht zu unterschätzen, wie komplex die Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses ist. Hier verliert der Immobilieneigenümer sehr schnell den Überblick, zumal er nicht täglich mit dem Verkauf von Immobilien beschäftigt ist und auch nicht die gesetzlichen Vorgaben kennt.
Daher braucht es, um eine Immobilie richtig und erfolgreich zu verkaufen, viel Know-how und vor allem Zeit und etwas Geduld.
Und wer glaubt, dass er für seinen Immobilien-Verkauf (privat oder gewerblich) keine Kosten hat, irrt gewaltig. Denn notwendige Wertgutachten, die richtige Erstellung eines Energieausweises sind nicht zu unterschätzen. Hinzu kommen Anzeigenkosten bei Online-Portalen oder den Printmedien.
Deshalb:
Lassen Sie uns Ihr Vorhaben "Immobilienverkauf" in Ruhe angehen - denn schnelle Geschäfte sind schlechte Geschäfte. Sprechen wir erst über Ihre Vorstellungen und Wünsche. Danach ermitteln wir für Sie das Machbare, also z. B. den Marktpreis für das Objekt. Zudem erstellen wir ein Konzept, um das Objekt auf dem Markt zu präsentieren.
"Wie Du mir, so ich Dir" ....
Deshalb handhaben wir es im Immobilienbereich genauso wie im Versicherungsbereich.
Wir beraten unsere Mandanten (Immobilieninteressenten) so, wie wir selbst beraten werden wollen. „Chefbetreuung“ meinen wir deshalb auch so. Wir arbeiten mit keinen Untermaklern oder Verkaufsassistenten - das gibt´s bei uns nicht – denn Ihr Vertrauen geben wir nicht aus der Hand.
Immobilienverkauf mit nur einem/einer Makler:In Warum Sie beim Immobilienverkauf nur einen einzigen Makler beauftragen sollten: Es gibt Immobilieneigentümer, die mehrere Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen – dies ist ein Irrweg. Effizienter für Sie ist die Beauftragung eines einzigen Maklers, und zwar mittels eines Makleralleinauftrages. Wenn mehrere Makler beauftragt sind,... [ mehr ]
Am 23.12.2020 trat die neue gesetzliche Änderung zur Maklerprovision in kraft: Die neue Regelung sieht grundsätzlich vor, dass maximal 50 % der Kosten auf den Käufer übertragen werden dürfen. Beauftragt der Eigentümer der Immobilie den Makler, wird die Provision fair (50:50) geteilt. Beauftragt der Käufer den Immobilienmakler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie, so muss dieser allei... [ mehr ]